Sie interessieren sich für einen Auslandsaufenthalt in Polen? Hier finden Sie wichtige Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Vorbereitung des Auslandsstudiums.
Bewerbungs- und Anmeldeverfahren
Kontaktieren Sie frühzeitig (bis spätestens zum 15. Dezember) den zuständigen ERASMUS+-Fachkoordinator, Herrn Thomas Baumgart, der Sie zu einem anschließenden Informationsgespräch einladen wird. Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor, indem Sie sich Gedanken über Ihre Absichten und Erwartungen machen.
Sie erfahren kurz danach, für welchen Studienplatz Sie nominiert sind. Sie entscheiden dann, ob Sie den angebotenen Platz annehmen oder nicht.
Anschließend müssen Sie sich offiziell bei der Abteilung Internationales in Mainz bewerben. Dazu erhalten Sie vom Fachkoordinator eine E-Mail mit einem Link zur Online-Anmeldung für das ERASMUS+-Stipendium. Bitte nehmen Sie diese Anmeldung zwingend bis Ende Februar des jeweiligen Jahres vor.
Wenn Sie Ihre Anmeldung erfolgreich durchgeführt haben, drucken Sie die ERASMUS+-Annahmeerklärung aus und lassen diese vom Fachkoordinator unterzeichnen. Danach schicken Sie die unterschriebene Annahmeerklärung an die Abteilung Internationales in Mainz.
Im Rahmen Ihrer Anmeldung im Online-Portal erhalten Sie umfassende und weiterführende Informationen zum weiteren Ablauf als auch Zugriff auf alle notwendigen Dokumente.
Sobald der Anmeldevorgang abgeschlossen ist, müssen Sie sich noch fristgerecht bei Ihrer Gasthochschule bewerben. Informationen zum Vorgehen und den erforderlichen Schritten erhalten Sie dann zu gegebener Zeit vom Fachkoordinator und der Abteilung Internationales in Mainz.
In manchen Fällen erhalten Sie die nötigen Unterlagen zur Anmeldung direkt von Ihrer Partnerhochschule nachdem Sie dort vom Fachkoordinator per E-Mail „nominiert“ (vorangekündigt) wurden. Häufig müssen Sie sich die Anmeldeunterlagen jedoch neben weiteren wichtigen Informationen auf der Website der Partnerhochschule selbständig besorgen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Vor der Abreise
Geschafft! Sie haben sich erfolgreich beworben, wurden nominiert, haben die Anmeldung im Online-Portal überstanden und sich bei der Gasthochschule eingeschrieben. Hier noch einige wertvolle Hinweise vor der Abreise nach Polen:
Unterkunft in Germersheim: Wollen Sie Ihre Unterkunft in Germersheim kündigen oder untervermieten? Zur Untervermietung wenden Sie sich am Besten an den AStA, der Wohnungs- und Zimmerangebote im Wohnungsordner veröffentlicht. Nutzen Sie hierfür auch andere Angebote, beispielsweise wg-gesucht.de.
Unterkunft in Polen: Während Ihres Auslandsaufenthaltes benötigen Sie eine geeignete Unterkunft. Diese finden Sie entweder in einem Wohnheim der Partnerhochschule (sofern vorhanden) oder auf dem freien Wohnungsmarkt in der jeweiligen Stadt. Informationen über Unterbringungsmöglichkeiten erhalten Sie meist ebenfalls über die Website der Partnerhochschule.
Rückmeldung: Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig für das Semester zurückzumelden, auch wenn Sie für das eigentliche Auslandssemester beurlaubt waren. Alle Informationen zur Rückmeldung finden Sie hier.
Auswahl der Kurse: Kurz vor der Abreise erhalten Sie in der Regel bereits erste Informationen von der gastgebenden Hochschule zu belegbaren Kursen. Die Auswahl der Kurse bleibt Ihnen überlassen, bei Fragen können Sie sich aber an den Fachkoordinatoren wenden. Das empfiehlt sich besonders in Fragen der Anrechenbarkeit von Kursen.
Viel Spaß in Polen!
Nach der Ankunft in Polen
Im ersten Monat nach Ankunft an der Gasthochschule sollten Sie die Anreisebestätigung und das Learning Agreement unterzeichnen lassen. Eine Übersicht aller einzureichenden Dokumente finden Sie hier. Der in der Dokumentenübersicht aufgelistete Infobrief bietet eine Ausfüllhilfe für das Learning Agreement.
Sollten sich am Learning Agreement noch Änderungen ergeben, so halten Sie bitte auf jeden Fall Rücksprache mit dem Fachkoordinator.
Bei Fragen und/oder Problemen während Ihres Auslandsaufenthaltes empfiehlt es sich erfahrungsgemäß, zunächst das International Office der Gasthochschule vor Ort zu konsultieren. Natürlich können Sie sich jederzeit auch Ihren Germersheimer Fachkoordinator wenden.
Verlängerung des Auslandsaufenthaltes
Sie wollen Ihren Auslandsaufenthalt vielleicht verlängern? Maximal 2 Semester können von der EU gefördert werden. Wenn Sie sich erst während Ihres Semesters im Ausland zu einer Verlängerung entschließen, so müssen sie zunächst die Genehmigung der Gasthochschule einholen. Anschließend informiert das International Office der Gasthochschule dann den Arbeitsbereich und Sie erhalten in der Regel die Genehmigung, Ihren Studienaufenthalt im Ausland fortzusetzen. Ob dieses zusätzliche Semester dann jedoch auch mit ERASMUS+-Mitteln gefördert werden kann, ist im Einzelfall abzuwarten, da eine Weiterfinanzierung davon abhängt, wie viele Mittel noch vorhanden sind. Informieren Sie sich daher auf jeden Fall auch über alternative Finanzierungsmöglichkeiten!
Nach der Rückkehr
Damit Anrechnungen möglichst zügig vorgenommen werden können, händigen Sie dem Fachkoordinator möglichst zeitnah alle relevanten Anrechnungsformulare aus. Sollten diesbezüglich bereits während Ihres Auslandsaufenthaltes Fragen auftauchen, so klären Sie diese bitte direkt mit dem Fachkoordinator.
Bitte beachten Sie folgende Fristen für die Abgabe der Anrechnungsformulare: Sofern Sie nach einem Auslands-Wintersemester nach Germersheim zurückkehren, sind die Anrechnungsunterlagen bis zum 15.03. einzureichen. Sofern Sie nach einem Auslands-Sommersemester nach Germersheim zurückkehren, sind die Anrechnungsunterlagen bis zum 15.08. einzureichen.
Aktuell zuständig für Anrechnungen ist Frau Joanna Rumpel.
Weitere Informationen
Abteilung Internationales Mainz
Weitere Informationen der Europäischen Kommission zu ERASMUS+