Damit Sie Ihr Studium planen und während der Veranstaltungsanmeldephase eine Auswahl der noch zu besuchenden Lehrveranstaltungen problemlos treffen können, sollten Sie nach Beendigung Ihres Austauschaufenthalts die von Ihnen im Ausland erbrachten Studienleistungen zeitnah anrechnen lassen.
Welche Dokumente werden benötigt?
Um eine Anrechnung Ihrer Studienleistungen vornehmen zu können, benötigt die/der Anrechnungsbeauftragte des Fachs Polnisch von Ihnen folgende Unterlagen:
- das Transcript of Records der polnischen Gastuniversität (Originaldokument; eingescannt als pdf-Datei zur Orientierung vorab per E-Mail)
- das ausgefüllte Anrechnungsformular (Seiten 3 und 4)
- eine kurze Erläuterung bzw. Aufstellung der Fächer (z. B. wie im Erasmus Learning Agreement), die angerechnet werden sollen, mit genauer Veranstaltungsnummer im Studiengang, in dem Sie am FTSK Germersheim immatrikuliert sind. Die genauen Veranstaltungsnummern entnehmen Sie dem jeweiligen Modulhandbuch Ihres Studiengangs.
Wichtige Hinweise zur Herangehensweise
Bitte beachten Sie folgende Fristen für die Abgabe der Anrechnungsformulare: Sofern Sie nach einem Auslands-Wintersemester nach Germersheim zurückkehren, sind die Anrechnungsunterlagen bis zum 15.03. einzureichen. Sofern Sie nach einem Auslands-Sommersemester nach Germersheim zurückkehren, sind die Anrechnungsunterlagen bis zum 15.08. einzureichen.
Bitte vereinbaren Sie mit der Anrechnungsbeauftragten einen Sprechstundentermin, um die Anrechnung zu besprechen.
Aktuell zuständig für Anrechnungen ist Frau Joanna Rumpel. Sie beantwortet Fragen zum Anrechnungsverfahren nach einem Auslandsaufenthalt (Erasmus oder Partnerschaftsstipendium der Universität Warschau) sowie beim Hochschul- bzw. Studiengangwechsel.
Wichtig! Halten Sie bitte am besten noch VOR der Abreise Rücksprache mit den Dozierenden des Arbeitsbereichs Polnisch, die die jeweilige Lehrveranstaltung unterrichten, ob eine Anrechnung der in Polen zu besuchenden Lehrveranstaltung (Vorlesung, Übung, Seminar) möglich wäre.