Auslandsaufenthalt im Rahmen des Austauschprogramms ERASMUS+

 

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Austauschprogramm ERASMUS+.

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen. Des Weiteren gibt es eine gesonderte Seite für Outgoings (Studierende des Arbeitsbereichs, die an einer unserer Partnerhochschulen studieren möchten) mit weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Fragen zum Auslandsaufenthalt beantwortet Herr Thomas Baumgart (zuständig für Erasmus outgoings) und ggf. Frau Joanna Rumpel (z.Zt. zuständig für Erasmus incomings).

 

Was ist ERASMUS+?

ERASMUS steht für EuRopean Community Action Scheme for the Mobility of University Students („Gemeinschaftliches Europäisches Aktionsprogramm zur Förderung der Mobilität von Hochschulstudierenden“). Es handelt sich um ein Förderprogramm der Europäischen Union, das seit 1987 existiert und die multinationale Zusammenarbeit zwischen europäischen Hochschulen fördert. Sowohl Auslandsstudien als auch Auslandspraktika werden finanziell und organisatorisch unterstützt.

Im Rahmen des Austauschprogramms ERASMUS+ besteht für die Studierenden des Faches Polnisch die Möglichkeit, bis zu zwei Semestern an einer Partneruniversität in Polen zu studieren. Die Liste der Partneruniversitäten und der zur Verfügung stehenden Plätze finden Sie weiter unten. Die während des Auslandssemesters erbrachten Studienleistungen werden von der Heimatuniversität anerkannt. Weitere Informationen zum Anrechnungsverfahren finden Sie hier.

 

Warum ins Ausland?

Ein Auslandssemester wird insbesondere Studierenden empfohlen, die ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern wollen und müssen. Des Weiteren schult man seine (inter-)kulturellen Kompetenzen und knüpft Kontakte. Es verbessert die Karrierechancen und wirkt sich positiv auf die persönliche Entwicklung aus.

 

Wann ins Ausland?

Sie können sowohl im Bachelor- als auch Masterstudium ein oder zwei Semester an einer polnischen Gasthochschule studieren und dabei von der ERASMUS+-Förderung profitieren. Es ist empfehlenswert, den Auslandsaufenthalt für ein Wintersemester einzuplanen, im Bachelorstudium wäre das also das 3. oder 5. Semester.

Auslandsaufenthalte sollten ein Jahr im Voraus geplant und die Absicht dem zuständigen Fachkoordinator so früh wie möglich mitgeteilt werden. Sowohl für das folgende Wintersemester (Oktober-Januar) als auch das Sommersemester (Februar/März-Juni) ist der Stichtag der 15. Dezember des vorangehenden Jahres. Bis zum 15. Dezember 2023 sollten also Auslandsaufenthalte für das Wintersemester 2024/2025 und das Sommersemester 2025 geplant werden.

 

Voraussetzungen

Für die Bewerbung um ein ERASMUS+-Stipendium müssen vor Beginn des Auslandsaufenthalts zwei Fachsemester abgeschlossen werden. Weitere Voraussetzung (insbesondere für B.A.-Studierende) sind Kenntnisse des Polnischen auf dem Niveau B1.

 

Finanzielle und organisatorische Förderung

Das ERASMUS+-Programm sieht im B.A.- und M.A.-Studiengang die Gewährung eines Stipendiums in Höhe von derzeit etwa 490 Euro pro Monat vor.

Während des Auslandsaufenthalts zahlen Sie keine Studiengebühren an der Gasthochschule. Die Gebühren für die Rückmeldung an der Johannes Gutenberg-Universität sind jedoch zu begleichen.

Bafög-Empfänger können zusätzlich Auslandsbafög beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Bei der Unterkunftssuche ist die Partneruniversität behilflich.

 

Unsere Partnerhochschulen in Polen

Universitäten, mit denen ein Austauschabkommen besteht:

 

Weitere Informationen

Abteilung Internationales Mainz

International Office FTSK

Weitere Informationen der Europäischen Kommission zu ERASMUS+